Rechtsanwältin Doris Müggenburg

Ueckermünde
 

Herzlich Willkommen

Ich möchte meine Mandanten durch kompetente Beratung, individuelle Terminabsprache und bestmögliche Interessen-wahrung zu ihrem Recht verhelfen.

Doris Müggenburg

Bei der Beratung von Mandanten habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, ihn auf seine persönlichen Bedürfnisse angepasst,  zu beraten. Dies beinhaltet auch die Aufklärung über finanzielle Risiken.

Nicht immer ist alles, was juristisch machbar ist, auch (wirtschaftlich) sinnvoll. Oft ist ein außergerichtlicher Kompromiss besser als die Durchführung eines kostenintensiven langwierigen Prozesses mit offenem Ausgang.

Sollte es dennoch zum gerichtlichen Verfahren kommen, vertrete ich meine Mandanten selbstverständlich gern.

Aufgrund meiner langjährigen Anwaltstätigkeit seit 1992 ist neben der fachlichen Qualifikation auch die notwendige berufliche Erfahrung gewährleistet. Erfahrung lernt man nicht, man muss sie gemacht haben.

Tätigkeitsschwerpunkte meiner Kanzlei:

Erbrecht – qualifizierte Unterstützung für Erblasser und Erben
Rechtsanwältin Müggenburg gestaltet für Sie gerne Erbverträge und hilft Ihnen beim Aufsetzen eines Testaments oder der Anordnung eines Vermächtnisses. Aber auch bei allen anderen rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Nachlassregelung sind Sie bei ihr genau richtig. Außerdem informiert Sie Rechtsanwältin Müggenburg gerne über die gesetzliche Erbfolge, unterstützt Sie bei der Beantragung eines Erbscheins oder der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und setzt für Sie Ihre bestehenden Pflichtteilsansprüche durch.

Familienrecht – wenn Sie sich scheiden lassen möchten
Im Familienrecht unterstützt Sie Rechtsanwältin Müggenburg bei einer Scheidung und klärt ebenso Ihre Rechtsfragen im Lebenspartnerschaftsrecht und im Bereich des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Sie berät Sie umfassend zur Gestaltung von Eheverträgen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen und setzt sich auch mit Konflikten um den Unterhalt, die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht auseinander. Zudem hilft Ihnen Rechtsanwältin Müggenburg bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs und befasst sich mit Vaterschaftsfragen oder Adoptionen.


Sozialrecht – Wahrung Ihrer Rechte gegenüber Behörden und Versicherungen
Rechtsanwältin Müggenburg setzt Ihre bestehenden Ansprüche auf Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld oder BAföG gegenüber den Sozialbehörden durch und klärt rechtliche Auseinandersetzungen in Verbindung mit den Zweigen der Sozialversicherung, egal ob es z. B. um die Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung geht.  Zudem steht sie Ihnen aber auch als Rentner oder Behinderter gerne als qualifizierte Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Verkehrsrecht – wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden
In verkehrsrechtlichen Belangen bietet Ihnen Rechtsanwältin Müggenburg kompetente Hilfe bei der Schadensabwicklung nach einem Unfall im Straßenverkehr und der Durchsetzung Ihrer daraus resultierenden Ansprüche. Sie übernimmt die Verhandlungen mit Ihrem Unfallgegner sowie den beteiligten Versicherungen und steht Ihnen ebenso engagiert bei, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat vorgeworfen wird. Aber auch bei sämtlichen Führerscheinsachen sind Sie bei Rechtsanwältin Müggenburg genau richtig.

Zivilrecht – die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander
Rechtsanwältin Müggenburg hilft Ihnen bei der Gestaltung bzw. Überprüfung von Verträgen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und klärt Ihre rechtlichen Probleme in Verbindung mit einer Beurkundung, einem Schuldanerkenntnis oder einer Abtretung. Sie bietet Ihnen versierte Beratung rund um das Thema Eigentum oder nimmt Akteneinsicht und kümmert sich um die Wahrung Ihrer Rechte im Rahmen eines Zivilprozesses.

Hilfe bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Rechtsanwältin Müggenburg unterstützt Sie umfassend bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und klärt Ihre Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Schuldenbereinigungsplans oder bereitet für Sie die Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrags vor